Krankenkasse kündigen

Die obligatorische Grundversicherung kann jedes Jahr gewechselt werden. Damit dies gelingt, müssen Sie die bestehende Krankenkasse kündigen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist (30. November) ist dabei unbedingt zu beachten. Die Kündigung der Zusatzversicherung muss separat vorgenommen werden. Die Modalitäten der Kündigung der Zusatzversicherung unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Kündigungsbrief Krankenkasse Schweiz

Vorlage Kündigungsbrief Krankenkasse
Download

Vorlage Kündigungsbrief Krankenkasse

  • Word-Vorlage für die Kündigung der Krankenkasse (obligatorische Grundversicherung)
  • Klassisches Brief-Design
  • Word-Format
  • kostenloser Download

Kündigung der Krankenkasse (Kassenwechsel) in der Schweiz

Anleitung Krankenkasse kündigen

  1. Laden Sie die Word-Vorlage auf Ihren Computer herunter und öffnen Sie die Vorlage
  2. Passen Sie den Kopfbereich an (Absender und Empfänger)
  3. Passen Sie das Datum an
  4. Erfassen Sie in der Tabelle im Textblock die Person mit Name, Vorname und Geburtsdatum jeder Person, welche die Krankenkasse wechselt
  5. Passen Sie die Signatur mit Ihrem Name unter dem Abschnitt “Freundliche Grüsse”
  6. Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es persönlich und versenden Sie die Kündigung fristgerecht

Fragen & Antworten zur Kündigung der Krankenkasse (Grundversicherung)

Warum wechseln die Leute die Krankenkasse?

Der Wechsel der Krankenkasse kann sich unter Umständen lohnen, um Kosten zu optimieren. Zudem wechseln viele die Krankenkasse infolge eines negativen Erlebnisses mit der bestehenden Krankenversicherung.

Kann man die Krankenkasse jederzeit kündigen?

Jein…Sie können Ihre Krankenkasse in aller Regel per Ende Jahr wechseln. Die obligatorische Grundversicherung kann zwar jederzeit gekündigt werden. Wirksam wird diese Kündigung aber erst per Ende Jahr. Die Kündigung muss spätestens am 30.11.2022 bei der Krankenkasse eingehen. Massgebend ist, wann der Brief bei der Kasse eingeht. Der Poststempel ist nicht massgebend.

Ausnahme: Wer eine Franchise von 0 – 300 Franken hat, kann die Grundversicherung auch auf Ende Juni kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das heisst, dass das Kündigungsschreiben spätestens am 31. März bei der Krankenkasse sein muss.

Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen?

Sie können Ihre obligatorische Krankenkasse in aller Regel per Ende Jahr wechseln. Die Zusatzversicherung kann in der Regel unter beachten einer 3-monatigen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Massgebend ist aber die vertragliche Regelung, die Sie mit Ihrer Krankenkasse eingegangen sind (siehe im Versicherungsvertrag).

Wird die Zusatzversicherung automatisch gekündigt?

Nein. Die Grund- und Zusatzversicherung müssen unabhängig voneinander gekündigt werden. Wenn Sie also die obligatorische Krankenkasse kündigen, wird die Zusatzversicherung nicht automatisch mitgekündigt.

Überlegen Sie gut, bevor Sie die Zusatzversicherung kündigen. Die Krankenkassen müssen Sie nämlich nicht in die Zusatzversicherung aufnehmen. Wenn Sie beispielsweise ein hohes gesundheitliches Risiko aufweisen, wird Ihnen keine Krankenkassen eine Zusatzversicherung anbieten.

Muss ich die Krankenkasse schriftlich kündigen oder reicht ein Anruf?

Wir raten Ihnen auf jeden Fall die Krankenkasse schriftlich zu kündigen. Auf unserer Webseite finden Sie eine entsprechende Word-Vorlage.

Quellen

  • Webseite ch.ch: Krankenkasse abschliessen, wechseln oder kundigen
  • Webseite comparis.ch: Krankenkasse richtig kündigen und wechseln

Weitere kostenlose Kündigungsvorlagen im Word-Format