Kündigung Arbeitsvertrag Vorlage

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz ist eine Mitteilung an den Arbeitgeber in geeigneter Form erforderlich. In einigen Fällen ist eine mündliche Kündigung zulässig, wir empfehlen jedoch, zur Sicherheit ein offizielles Kündigungsschreiben einzureichen. Hier finden Sie die passenden Vorlagen.

Kündigungsschreiben Vorlage für die Zustellung per Post

Kündigungsschreiben Vorlage
Kündigungsschreiben Vorlage für die Zustellung per Post
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Beschreibung

  • Mit dieser Vorlage kündigen Sie Ihren Job problemlos
  • Ideal für die Zustellung per Post
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Kündigungsschreiben Vorlage für die persönliche Übergabe

Kündigung Job Vorlage
Kündigungsschreiben Vorlage für die persönliche Übergabe
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Beschreibung:

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Kündigung Arbeitsvertrag

Kündigung Arbeitsvertrag in der Schweiz: Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man ein Unternehmen verlassen möchte. Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag und somit Ihren Job kündigen wollen, finden Sie auf dieser Webseite die perfekte Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben.

Anleitung: So nutzen Sie die Kündigungsvorlage

  1. Laden Sie die Kündigungsvorlage direkt und kostenlos herunter
  2. Öffnen Sie die Vorlage mit Ihren Textverarbeitungsprogramm
  3. Passen Sie den Absender mit Ihren Angaben an
  4. Passen Sie den Empfänger an. Hier müssen Sie beachten, dass Sie unbedingt den korrekten Empfänger eingeben. In grösseren Unternehmen ist die HR-Abteilung oder der direkte Vorgesetzte meist der richtige Empfänger. In kleineren Firmen meist der Chef.
  5. Passen Sie Datum und Ort an
  6. Passen Sie die Anrede an
  7. Passen Sie den Fliesstext an. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie die korrekten Daten (Vertragsdatum und Kündigungsdatum) an.
  8. Speichern Sie die Vorlage ab
  9. Drucken Sie die fertige Kündigung aus

Fragen & Antworten zum Kündigungsschreiben

Wie kündige ich den Arbeitsvertrag?

Es gibt einige Punkte zu beachten, damit Ihre Kündigung in der Schweiz rechtssicher und verbindlich ist.
Grundsätzlich ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt, wie eine Kündigung erfolgen muss. Sollte indes im Arbeitsvertrag keine explizite Regelung bestehen, könnten Sie auch mündlich kündigen, Wir empfehlen jedoch an dieser Stelle klar, dass eine Kündigung immer schrifltich erfolgen sollte. Nur dann haben Sie auch etwas schriftliches in der Hand!

Das Wichtigste: Eine Kündigung tritt immer erst dann in Kraft, wenn Sie beim Empfänger angekommen ist. Demzufolge muss die Kündigung am letzten Arbeitstag des Monats bei Ihrem Arbeitgeber eingetroffen sein.

Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Probezeit entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag, Falls Sie im Vertrag keine Regelung finden, gilt die Kündigungsfrist nach Obligationenrecht (OR).

Kündigungsfristen gemäss Schweizerischem Obligationenrecht Art. 335c.

  • 7 Kalendertage während der Probezeit
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr

Auf welches Datum hin kann ich kündigen?

In aller Regel ist das Datum des Arbeitsvertrages zu erwähnen:
[…Ich kündige meinen Arbeitsvertrag vom 01.10.2021….]

Viel wichtiger ist aber, das korrekte Kündigungsdatum zu ermitteln. Dazu müssen Sie erst mal wissen, in welchem Anstellungsjahr Sie sich befinden, denn dies ist massgeblich für die Kündigungsfrist. Zudem müssen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag konsultieren. Vielleicht finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Detailregelung zu den Kündigungsfristen.

Falls nicht, gelten folgende Fristen:

  • 7 Kalendertage während der Probezeit
  • 1 Monat im ersten Dienstjahr
  • 2 Monate vom 2. bis zum 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr

Ganz wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am letzten Werktag des Monats beim Empfänger angekommen ist.

Wie lange ist die Kündigungsfrist während der Probezeit?

Gemäss Schweizer Obligationenrecht Art. 335b gilt während der Probezeit in aller Regel eine Kündigungsfrist von 7 Tagen. Die Kündigung kann während dieser Frist jederzeit erfolgen. Als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.

Im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Allerdings darf eine Probezeit nie länger als drei Monate dauern.

Was muss das Kündigungsschreiben mindestens enthalten?

Damit das Kündigungsschreiben Gültigkeit erlangt, müssen das Kündigungsschreiben folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Arbeitnehmenden
  • Name und Adresse des Arbeitgebenden (bitte an HR-Abteilung oder direkten Vorgesetzten senden)
  • Korrekte Angaben zum Arbeitsvertrag. Zum Beispie: [….Arbeitsvertrag vom 1.10.2014…]
  • Korrekte Angabe, auf welches Datum hin gekündigt wird. Meistens wird auf Ende des Monats gekündigt. Bitte beachten Sie unbedingt die Kündigungsfristen
  • Die Kündigung muss korrekt datiert und von Hand unterschrieben werden.
  • Die Angabe über die Gründe der Kündigung sind in der Schweiz freiwillig. Meist wird der Kündigungsgrund in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten bekannt gegeben.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

In der Schweiz ist die Angabe des Kündigungsgrundes freiwillig. Sie müssen demzufolge den Grund Ihrer Kündigung nicht angeben. 

Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich ein Unternehmen nur dann weiterentwickeln kann, wenn es seine Schwächen kennt und wenn austretende Mitarbeitende offen und ehrlich den Kündigungsgrund angeben.

Allerdings sollte die in einem konstruktiven Gespräch erfolgen. Eine Kündigung ist keine Schlussabrechnung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber. Sollte kein konstruktives Gespräch zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten möglich sein, verzichten Sie vielleicht doch besser auf die Angabe.

Müssen auch befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Nein, befristete Arbeitsverhältnisse laufen per Definition per Ende der Vertragslaufzeit automatisch ab.

Grundsätzlich empfiehlt es sich aber, vor Ablauf des befristeten Engagements kurz bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen, ob ein Kündigungsschreiben gewünscht wird oder nicht.

Kündigung persönlich übergeben oder per Post zustellen?

In der Schweiz sind beide Optionen möglich. Aus unserer Sicht ist jedoch die persönliche Übergabe zu bevorzugen. Der Vorteil ist nämlich, dass Sie dem Vorgesetzten auch gleich mündlich den Kündigungsgrund angeben können. Zudem haben Sie die Kontrolle, ob das Kündigungsschreiben auch tatsächlich angekommen ist.

Wichtig: Lassen Sie sich die Übergabe direkt bestätigen. Dazu verwenden Sie am besten unsere Vorlage für die persönliche Übergabe.

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