Kündigung Wohnung

Neue Wohnung oder Haus gefunden? Wenn Sie umziehen wollen, müssen Sie vorher Ihre alte Wohnung kündigen. Hier finden Sie eine kostenlose Vorlage für die Kündigung des Mietvertrags in der Schweiz.

Grundsätzlich wird zwischen der fristgerechten und der ausserterminlichen Kündigung des Mietvertrags unterschieden. Auf dieser Webseite finden Sie Word-Vorlagen für beide Fälle.

Wohnungskündigung Vorlage für fristgerecht kündigen

Vorlage Kündigung Mietvertrag Schweiz
Word-Vorlage für die fristgerechte Kündigung
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Beschreibung:

  • Diese Vorlage ist ideal für die reguläre, fristgerechte Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.  
  • Die Vorlage kann auch für die persönliche Übergabe verwendet werden.

Wohnungskündigung Vorlage für ausserterminliche Kündigung

Kündigung Mietvertrag Wohnung ausserterminlich
Word-Vorlage für die ausserterminliche Kündigung
Download

Beschreibung:

  • Diese Vorlage ist ideal für die ausserterminliche Kündigung unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist.
  • Die Vorlage kann auch für die persönliche Übergabe verwendet werden.  

Wie kündige ich den Mietvertrag für Wohnung oder Haus?

Anleitung Wohnungskündigung mit Vorlage

  1. Laden Sie je nach Ausgangslage (fristgerecht oder ausserterminlich) die entsprechende Vorlage für die Kündigung des Mietvertrags direkt und kostenlos herunter
  2. Öffnen Sie die Vorlage mit Ihren Textverarbeitungsprogramm
  3. Passen Sie den Absender mit Ihren Angaben an
  4. Passen Sie den Empfänger an. In den meisten Fällen dürfte hier eine Immobilienverwaltung eingetragen werden.
  5. Passen Sie Datum und Ort an
  6. Passen Sie die Anrede an
  7. Passen Sie den Fliesstext an. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie die korrekten Daten (Mietobjekte, allfällige Zusatzräume oder Abstellplätze, Wohnungsnummer, Vertragsdatum und Kündigungsdatum) an.
  8. Passen Sie die Namen  der unterzeichnenden Parteien an. Wenn Sie als Ehepaar kündigen, müssen beide Ehepartner unterzeichnen.
  9. Speichern Sie die Vorlage ab
  10. Drucken Sie die fertige Kündigung aus und unterzeichnen Sie die Mietvertragskündigung von Hand

Fragen & Antworten zur Kündigung des Mietvertrags

Bis wann muss ich meine Wohnung kündigen?

Grundsätzlich richtet sich die Kündigungsfrist nach Ihrem Mietvertrag. In der Schweiz gilt die Mindestkündigungsfrist bei Wohnungen 3 Monate, bei Geschäftsräumen 6 Monate. Details entnehmen sich Ihrem Mietvertrag, Oft wird im Mietvertrag festgehalten, dass die Kündigung nur an den ortsüblichen Kündigungsterminen möglich ist.

Achtung: Ortsüblichen Kündigungstermine sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Das Kündigungsschreiben muss unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Vermieter ankommen. Ausschlaggebend ist nicht der Absendetage oder der Poststempel, sondern der Tag, an dem Ihr Kündigungsschreiben beim Vermieter angekommen ist. Wenn Sie also per Ende März kündigen wollen, muss die Kündigung – unter Beachtung einer 3-monatigen Kündigungsfrist und unter Berücksichtigung der ortsüblichen Kündigungstermine – spätestens Ende Dezember bei Ihrem Vermieter angekommen sein!

Was sind ortsübliche Kündigungstermine?

Ortsübliche Kündigungstermine sind jene Termine, zu denen das Mietverhältnis unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist regulär gekündigt werden können. Die ortsüblichen Kündigungstermine unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Je nach Kanton können die ordentlichen Kündigungstermine variieren. Hier finden Sie eine Auflistung von den Kündigungsterminen der einzelnen Kantone.

Ortsübliche Kündigungstermine Schweiz

  • Aargau: 31. März | 30. Juni | 30. September
  • Appenzell Innerrhoden: Jeden Monat, ausser am 31. Dezember
  • Appenzell Ausserrhoden: Jeden Monat, ausser am 31. Dezember
  • Basel-Landschaft: Jeden Monat, ausser am 31. Dezember
  • Basel-Stadt: Jeden Monat, ausser am 31. Dezember
  • Bern Stadt: 30. April | 31. Oktober
  • Bern Umgebung: 30. April | 31. Oktober
  • Bern Gemeinden:  Unterschiedlich – meist jeden Monat, ausser am 31. Dezember
  • Fribourg: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
  • Genf: Keine Regelungen
  • Glarus: Jeden Monat
  • Graubünden: 31. März, 30. September, 30. Juni je nach Gemeinde
  • Jura: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember. Es bestehen teilweise unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden.
  • Luzern: Keine Ortsüblichen Termine. Kündigung jeden Mont möglich
  • Neuchâtel: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Nidwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Obwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Schaffhausen: Jeden Monat, ausser am 31.12.
  • Schwyz: Jeden Monat, ausser am 31.12.
  • Solothurn: 31. März, 30. September
  • Solothurn Olten/Gösgen: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • St. Gallen: Jeden Monat, ausser am 31.12.
  • Thurgau: Unterschiedlich je nach Gemeinde. Meist 31. März, 30. Juni und 30. September
  • Uri: Jeden Monat, ausser am 31.12.
  • Waadt: Unterschiedlich nach Gemeinden. Meist 1. Apil. 1. Juli und 1. Oktober (Achtung, Kündigung muss bereits am 1. des Monats eingehen!)
  • Wallis: Keine Ortsüblichen Termine (bitte Mietvertrag konsuliteren)
  • Zug: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Zürich-Stadt: 31. März, 30. September
  • Zürich Land: 31. März, 30. Juni, 30. September

Ortsübliche Kündigungstermine können auch bei der zuständigen Schlichtungsbehörde nachgefragt werden.

Muss ich einen Kündigungsgrund angeben?

Nein, bei der Kündigung des Mietvertrages müssen Sie als Mieter in der Schweiz keinerlei Angaben über den Kündigungsgrund machen. 

Wer muss die Kündigung unterschreiben?

Grundsätzlich müssen alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter und Mieterinnen unterschreiben. Es ist vor allem bei Wohngemeinschaften und gemeinsamen Mieterträgen darauf Acht zu geben, dass alle im Vertrag namentlich aufgeführten Personen auch die Kündigung unterschreiben.

Bei Familien oder verheirateten Personen müssen beide Ehepartner unterschreiben.

Mündlich oder schriftlich kündigen?

Wir empfehlen auf jeden Fall schriftlich zu kündigen! Eine mündliche Kündigung ist unzulässig.
Auch wenn Ihr Vermieter behauptet, es wäre für ihn in Ordnung, wenn Sie mündlich kündigen, empfehlen wir unbedingt die schriftliche Kündigungsform.

Wie muss ich die Kündigung für das Mietobjekt dem Vermieter zustellen?

In aller Regel wird die Mietvertragskündigung per Post eingeschrieben dem Vermieter zugestellt.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass nicht der Poststempel massgeblich ist, sondern der Tag an dem das Kündigungsschreiben beim Vermieter eintrifft.

Es ist denkbar, dass Sie die Kündigung auch persönlich übereichen. Sie müssen sich aber den Erhalt der Kündigung unbedingt auf einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens bestätigen lassen. Erledigen Sie das bitte sofort vor Ort, wenn Sie die Kündigung dem Verwalter oder Vermieter übergeben. So können Sie allfälligen Problemen aus dem Weg gehen. 

Welche Punkte muss das Kündigungsschreiben enthalten?

Ein korrektes Kündigungsschreiben für Mietverträge enthält folgende Punkte:
Es muss klar sein, dass Sie das gemietete Objekt kündigen wollen. Diese Willensäusserung muss klar erkennbar sein. Daher sollte im Titel des Schreibens “Kündigung” stehen

Aus Ihrem Schreiben muss klar hervorgehen, welches Objekt Sie kündigen. Vergessen Sie allfällig gemietet Parkplätze oder zusätzlich gemietete Räume (z.B. Hobby-Raum) aufzuführen:

  • Die genaue Adresse der Mietwohnung mit Stockwerkangabe oder Wohnungsnummer (diese entnimmt sich dem Mietvertrag).
  • Kündigungsfrist und Kündigungstermin
  • Aufforderung, den Erhalt der Kündigung zu bestätigen
  • Unterschrift der im Mietvertrag aufgeführten Mieter

Auf Revoke.ch können Sie kostenlose Word-Vorlagen für die Kündigung des Mietverhältnisses herunterladen (fristgerechte und ausserterminliche Kündigungsvorlage).

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist bei Mietwohnungen?

Im Grundsatz richtet sich die Kündigungsfrist immer nach den im Mietvertrag festgehaltenen Termine. Der Mietvertrag ist die schriftliche, vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Vermieter.

In der Schweiz gelten folgende, grundsätzliche Kündigungsfristen:

  • 3 Monate bei Mietwohnungen
  • 6 Monate bei Gewerberäumen

Achtung: Diese Kündigungsfristen können durch die im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen stark von den grundsätzlichen Fristen abweichen. Nicht selten kommt es vor, dass im Mietvertrag Kündigungsfristen von bis zu 12 Monaten abgemacht wurden. Idealerweise beachten Sie die Kündigungsfristen vor der Vertragsunterzeichnung.

Kündigung persönlich übergeben oder per Post zustellen?

Wir empfehlen grundsätzlich die postalische Zustellung der Kündigung per Einschreiben. 

Allerdings wär es auch denkbar, die Kündigung persönlich dem Vermieter oder Verwalter zu überreichen. Bei der persönlichen Übergabe müssen Sie darauf achten, dass der Empfänger den Erhalt der Kündigung sofort an Ort und Stelle auf einer Kopie des Kündigungsschreibens bestätigt. 

Wie funktioniert die ausserterminliche Kündigung?

Nicht selten kommt es vor, dass Mietverträge in der Schweiz ausserhalb der regulären Fristen gekündigt werden. Diese Art der Kündigung nennt man ausserterminliche Kündigung des Mietvertrags.

Bei einer ausserminlichen Kündigung müssen Sie selber für den Nachmieter besorgt sein, der das Mietverhältnis zu den selben Konditionen weiterführt. Zudem muss der von Ihnen organisierte Nachmieter solvent und zumutbar sein.

Nachdem Sie dem Vermieter einen Nachmieter vorgeschlagen haben, hat die Vermieterschaft 30 Tage Zeit zu prüfen, ob der Nachmieter zumutbar und solvent ist und den Mietvertrag erfüllen kann.

Wir empfehlen Ihnen, nicht nur einen möglichen Nachmieter zu nennen, sondern mehrere. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass ein potenzieller Nachmieter plötzlich abspringt.

Wenn sich kein zumutbarer Nachmieter findet, werden Sie den Mietzins bis zum regulären Ende des Mietverhältnisses zu bezahlen haben.

Auf Revoke.ch finden Sie eine Vorlage eines ausserterminlichen Kündigungsschreibens als Word-Datei.

Muss ich bei der ausserterminlichen Kündigung den Nachmieter selber suchen?

Ja, bei einer ausserterminlichen Kündigung müssen Sie für den Nachmieter besorgt sein.

Wir empfehlen allerdings, dass Sie sich betreffend des weiteren Vorgehens mit der Vermieterschaft absprechen. Es könnte nämlich sein, dass die Vermieterin bereits eine Warteliste führt. Dies gilt vor allem bei begehrten Mietobjekten.

Kann ich den Nachmieter selber bestimmen?

Wenn Sie das Mietverhältnis regulär und fristgerecht kündigen, haben Sie in aller Regel keinerlei Mitspracherecht betreffend dem Nachmieter.

Anders sieht es bei der ausserterminlichen Kündigung aus. Bei dieser Art der Kündigung müssen Sie selber für den Nachmieter besorgt sein. In dem Sinne können Sie dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Der Nachmieter muss aber solvent und zumutbar sein. Zudem muss der Nachmieter bereit sein, das Mietverhältnis zu den selben Konditionen zu übernehmen.

Nachdem Sie bei einer ausserterminlichen Kündigung einen Nachmieter vorgeschlagen haben, hat die Vermieterschaft 30 Tage Zeit zu prüfen, ob der potenzielle Nachmieter solvent und zumutbar ist.

Was ist ein solventer und zumutbarer Nachmieter?

Als solvent wird ein Nachmieter dann bezeichnet, wenn er oder sie wirtschaftlich in der Lage ist, den Mietvertrag unbefristet weiterzuführen.

Als Faustregel gilt, dass jemand als solvent angesehen werden darf, wenn das Einkommen den Mietzins um mehr als das Dreifache übersteigt. Ferner dürfen keine erheblichen Schulden oder offene Betreibungen verzeichnet sein.

Zumutbar ist ein Nachmieter dann, wenn der Vermieter durch den Nachmieter nicht schlechter gestellt wird. Unbestimmbare Vorurteile gegen gewisse Ethnien oder Kategorien von Menschen sind keine Gründe, einen Nachmieter auszuschlagen.

Wann kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?

Eine Grundlage für eine fristlose Kündigung ist in den wenigsten Fällen gegeben. Als Mieter müssten Sie schwerwiegende Mängel nachweisen können. Als Beispiel wäre hier gesundheitsgefährdender Schimmel oder Wassereintritt zu nennen.

Bevor Sie fristlos kündigen können, müssen Sie den schwerwiegenden Mangel umgehend der Vermieterschaft bekannt geben. Zudem muss eine angemessene Frist zur Behebung eingeräumt werden.

Sollte wider Erwarten nach einer solchen Meldung und Androhung der fristlosen Kündigung keine Verbesserung eintreten, können Sie die Wohnung fristlos kündigen. Ein solches Schreiben muss auf jeden Fall schriftlich und eingeschrieben zugestellt werden. Zudem wäre in einem solchen Fall auch mit einem Nachspiel zu rechnen.

Daher empfehlen wir die Schäden fotografisch zu dokumentieren. Auch sollten Sie ein Journal führen, wann Sie was gemeldet haben und wann welche Reaktionen seitens Vermieterschaft erfolgten. Ein solches Journal erleichtert in Streitfall die juristische Aufarbeitung des Streitfalls enorm.

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