Kirchenaustritt Schweiz – kostenlose Vorlage

Es ist erwiesen, dass in der Schweiz immer mehr Menschen aus der Landeskirche austreten [1]. In den meisten Fällen erfolgt der Austritt, weil die persönlichen Ansichten nicht mehr mit denen der Kirche übereinstimmen. Auch finanzielle Aspekte spielen eine Rolle. Die Zugehörigkeit zum römisch-katholischen oder reformierten Glauben ist mit Kosten verbunden, die jährlich zusammen mit den Steuern eingezogen werden. Ein Kirchenaustritt ist jederzeit möglich.

Wenn Sie sich entschieden haben, aus der Kirche auszutreten, finden Sie auf dieser Webseite kostenlose Word-Vorlagen für den Austritt aus der Landeskirche (römisch-katholisch oder reformiert). Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Tipps, die Ihnen den Kirchenaustritt erleichtern.

Kirchenaustritt Vorlage
Römisch-Katholische Landeskirche

Kirchenaustritt Vorlage Römisch Katholisch
Briefvorlage Kirchenaustritt Römisch-Katholische Landeskirche
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Kirchenaustritt Vorlage
Evangelisch-reformierte Landeskirche

Kirchenaustritt Vorlage Evangelisch Reformiert
Briefvorlage Kirchenaustritt Evangelisch Reformierte Landeskirche
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Anleitung Kirchenaustritt schreiben

  1. Laden Sie je nach Glaubensangehörigkeit (römisch-katholisch oder evangelisch-reformiert) die passende Kirchenaustritt Vorlage direkt und kostenlos auf Ihren PC oder Mac herunter
  2. Öffnen Sie die Vorlage mit Ihren Textverarbeitungsprogramm
  3. Passen Sie den Absender mit Ihren Angaben an
  4. Passen Sie den Empfänger an (der Kirchenaustritt muss immer an die zuständige Kirchgemeinde oder das zuständige Pfarramt gesendet werden)
  5. Passen Sie Datum und Ort an
  6. Passen Sie die Anrede an
  7. Passen Sie den Fliesstext der Austrittserklärung an. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass Sie die korrekten Personalien der austretenden Personen aufführen. Es können auch mehrere Personen (z.B. alle Familienmitglieder die im selben Haushalt leben) aufgeführt werden. Einen Austrittsgrund müssen Sie nicht angeben. 
  8. Alle austretenden Personen müssen den Brief unterschreiben. Passen Sie dementsprechend die Signatur-Zeile am Ende der Austrittserklärung an
  9. Speichern Sie die Vorlage ab
  10. Drucken Sie das fertige Austrittsschreiben aus und unterzeichnen Sie es von Hand

Fragen & Antworten zum Kirchenaustritt in der Schweiz

Was muss ich tun, wenn ich aus der Kirche austreten will?

Ein Kirchenaustritt ist jederzeit möglich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie der katholischen oder reformierten Landeskirche angehören. Der Kirchenaustritt muss schriftlich erfolgen. Verwenden Sie dazu unsere Kirchenaustritt Vorlage, die Sie in diesem Beitrag finden.

Wie alt muss man sein, um aus der Kirche  auszutreten?

Grundsätzlich ist kein Mindestalter vorgeschrieben. Allerdings können Kinder unter 16 Jahren nicht selbstständig aus der Kirche austreten – die Unterschrift der Eltern wird zwingend benötigt. Meist erfolgt der Austritt der Kinder zusammen mit den Eltern. 
Personen ab 16 Jahren können selbstständig aus der Kirche austreten. 

Kann mein Ehepartner in der Kirche bleiben, wenn ich austrete?

Ja, der Ehepartner / die Ehepartnerin kann in der Kirche bleiben. Ein Kirchenaustritt ist ein persönlicher Entscheid, der jede Person für sich selber fällen muss. Wichtig ist, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner absprechen, denn mit dem Austritt eines Ehepartners ist beispielsweise ein kirchliches Begräbnis nicht mehr möglich. 

Bleiben meine Kinder in der Kirche, wenn ich austrete?

Ja, wenn Sie die Kinder im Austrittsschreiben nicht explizit erwähnen, verbleiben die Kinder in der Kirche. Ihr Kind darf trotz Austritt eines Elternteils oder beider Eltern alle kirchlichen Sakramente empfangen. In aller Regel bleibt die Familie für das Kind anteilsmässig Kirchensteuerpflichtig.

Kann ich meine Kinder nach meinem Kirchenaustritt taufen lassen?

Die Taufe symbolisiert die Aufnahme in die christliche Gemeinschaft. Sie können Ihr Kind taufen lassen, obschon Sie selber aus der Kirche ausgetreten sind. Allerdings wird die Kirche in Frage stellen, ob Sie dem Kind die damit verbundene Erziehung nach christlichen Werten gewähren können. Idealerweise besprechen Sie dieses Anliegen mit dem zuständigen Pfarramt Ihrer Wohngemeinde. 

Wo werde ich beerdigt, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?

Die Beerdigung ist nicht Sache der Kirche sondern Ihrer Einwohnergemeinde. Jede in der Schweiz wohnhafte Person hat Anrecht auf eine ordentliche Bestattung. Im Falle Ihres Ablebens würden Sie – wie jede andere Person auch – auf dem Friedhof der Einwohnergemeinde beerdigt werden.

Anders verhält es sich beim Trauergottesdienst. Dieser “Service” bleibt Ihnen aufgrund Ihres Kirchenaustritts verwehrt. Allerdings können Ihre Angehörigen auch ohne die Unterstützung der Landeskirche eine angemessene Zeremonie durchführen lassen. Idealerweise sprechen Sie sich diesbezüglich mit Ihren Angehörigen ab. 

Darf ich kirchlich heiraten, wenn ich ausgetreten bin?

Die kirchliche Heirat bedeutet, dass Sie den Bund der Ehe vor Gott eingehen.  Sie können nur dann kirchlich heiraten, wenn Ihr Ehepartner / Ehepartnerin noch Mitglied der Kirche ist. Andernfalls würde Ihnen dieses “Privileg” durch die Kirche verwehrt werden, da Sie keine Kirchensteuer mehr bezahlen. 

Kann ich immer noch Götti werden, auch wenn ich ausgetreten bin?

Dies liegt im Ermessen der Kirche. Meist wird es so gehandhabt, dass mindestens ein Taufpate Mitglied der Kirche sein muss (es braucht immer zwei Taufpaten).

Als Taufgötti oder Taufgotti verpflichten Sie sich (symbolisch) dazu, den Eltern des Kindes beizustehen und sie bei der Erziehung des Kindes nach christlichen Werten zu unterstützen. Daher würde die Kirche es nicht akzeptieren, wenn beide Taufpaten nicht Mitglied der christlichen Gemeinschaft wären.  

Kann ich Firmgötti werden, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?

Diesbezüglich bestehen unterschiedliche Handhabungen. Es gibt Kirchgemeinden, für die es wichtiger ist, dass der Firmgötti oder das Firmgotti einen guten Zugang zum Firmling hat. Die Zugehörigkeit des Firmpaten zum katholischen Glauben steht dabei nicht im Vordergrund, ist aber sehr erwünscht und wird auch sehr aktiv empfohlen.

Es gibt aber auch Kirchgemeinden, in denen dies sehr strikt gehandhabt wird. Nach deren Auffassung muss der Firmgötti, bzw, Firmgotti Mitglied der katholischen Glaubensgemeinschaft sein. Der Firmling soll auf dem Glaubensweg unterstützt werden. Dies kann nur durch ein Mitglied der christlichen Glaubensgemeinschaft sichergestellt werden. 

Die Bestimmungen der Kirchgemeinde werden meist vor der Firmung im Rahmen eines Elternbriefs oder eines Elternabends bekannt gegeben. 

Kann ich weiterhin den Gottesdienste besuchen, auch wenn ich ausgetreten bin?

Selbstverständlich kann man auch weiterhin dem Gottesdienst (Trauergottesdienste, Hochzeiten, Taufen, etc) beiwohnen. Allerdings dürfen Sie die Kommunion (Hostie) nicht mehr empfangen.

Darf ich in der katholischen Kirche weiterhin die Kommunion empfangen?

Die Kommunion symbolisiert das Gemeinschaftsmahl mit Jesus. Mit Ihrem Austritt haben Sie sich entschieden, nicht mehr Mitglied des katholischen Glaubens zu sein. Dazu gehört auch, dass Sie die Kommunion nicht mehr empfangen dürfen.

Dürfen meine Kinder nach dem Kirchenaustritt weiterhin in den Religionsunterricht?

Grundsätzlich dürfen Ihre Kinder nach dem Kirchenaustritt weiterhin in den Religionsunterricht. Allerdings müssen Sie sich schon fragen, ob das Sinn macht oder nicht.

Je nach Gemeinde kann es sein, dass Sie in einem solchen für den Religionsunterricht finanziell aufkommen müssen. Wenn nur die Eltern des Kindes ausgetreten sind und die Kinder in der Kirche verbleiben, darf ihr Kind auf jeden Fall den Religionsunterricht besuchen. In einem solchen Fall bezahlen Sie ja für die Kinder die Kirchensteuer anteilsmässig. Zudem ist Ihr Kind nach wie vor Mitglied der Kirche. 

Als Ausländer mit Wohnsitz Schweiz – wie kann ich aus der Kirche austreten?

Grundsätzlich treten ausländische Personen mit Wohnsitz Schweiz genau gleich aus, wie Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Senden Sie Ihren Kirchenaustritt an die zuständige Kirchgemeinde Ihrer Wohngemeinde. Bei Ausländerinnen und Ausländern sollten Sie die ausländische Taufgemeinde (inkl. Angabe des Heimatlandes) und das Taufdatum angeben, falls Sie dies eruieren können. Dies kann den Austritt vereinfachen. 

Wohin muss ich meinen Kirchenaustritt senden?

Ihre Austrittserklärung müssen Sie an die zuständige Kirchgemeinde (Pfarramt) Ihrer Wohngemeinde senden. Insbesondere im Kanton Zürich ist es nicht ganz einfach, zumal die Zuständigkeit teilweise innerhalb der Gemeinde unterschiedlich ist. Personen im Kanton Zürich finden hier die zuständige Kirchgemeinde.

Achtung: Eine Ausnahme stellt zudem der Kanton Wallis dar. Im Kanton Wallis müssen Sie Ihr Austrittsschreiben an Ihre Taufpfarrei senden und nicht an die Kirchgemeinde.

Treten meine Kinder bei meinem Kirchenaustritt auch automatisch aus?

Nein, Ihre Kinder treten nicht automatisch aus der Kirche aus, wenn Sie austreten.

Ihre Kinder treten nur dann aus, wenn Sie dies in der schriftlichen Austrittserklärung explizit erwähnen. Zudem sind die Personalien der Kinder im Austrittsschreiben ebenfalls aufzuführen.

Werde ich automatisch von der Kirchensteuer befreit?

Im Grundsatz ja. Die Kirchgemeinde muss der politischen Einwohnergemeinde Ihren Austritt mitteilen. Massgebend für die Steuerpflicht ist das Eingangsdatum Ihres Schreibens bei der Kirchgemeinde.

Wir empfehlen allerdings eine Kopie des Austrittsschreibens an die zuständige Steuerbehörde zu senden. Beim Vorliegen der Steuerrechnung sollten Sie zudem kontrollieren, ob die Steuerpflicht tatsächlich erloschen ist. Im ersten Jahr wird in aller Regel pro rata temporis abgerechnet.

Kann ich später wieder eintreten, wenn ich es mir anders überlege?

Personen die aus der Kirche ausgetreten sind, können jederzeit wieder in die Kirche eintreten. Dazu müssen Sie sich am Pfarramt Ihrer Wohngemeinde wieder anmelden. Besuchen Sie diesbezüglich auch die Webseite Kircheneintritt.ch.

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