Kaufvertrag für Fahrzeug
Verkäufer
Käufer
Fahrzeug
Weitere Fahrzeugangaben
Garantie / Gewährleistung
Keine. Soweit nach Gesetz möglich wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen.
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Kaufvertrag für Fahrzeug
Keine. Soweit nach Gesetz möglich wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere sind Minderung und Wandelung ausgeschlossen.
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Beim Occasionskauf wechseln Fahrzeug und Geld oft gegen Handschlag den Besitzer. Ohne schriftlichen Vertrag lässt sich später aber weder der vereinbarte Zustand noch der Gewährleistungsausschluss beweisen. Ein kurzer, vollständig ausgefüllter Kaufvertrag schützt beide Seiten.
Fahrgestellnummer, Stammnummer, Typengenehmigung und erste Inverkehrsetzung stehen im Fahrzeugausweis. Übertragen Sie diese Angaben eins zu eins, damit im Streitfall kein Zweifel an der Identität des Fahrzeugs besteht. Kilometerstand und Anzahl Vorbesitzer gehören ebenfalls in den Vertrag.
Unter Privaten ist ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung zulässig. Halten Sie zusätzlich fest, ob das Fahrzeug unfallfrei ist, ob Mängel bekannt sind und ob das Serviceheft lückenlos vorhanden ist. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben von einem Ausschluss unberührt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schriftform nicht, sie empfiehlt sich aber dringend. Nur so lassen sich Fahrzeugzustand, Preis und Gewährleistungsausschluss im Streitfall beweisen.
Unter Privaten ist ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung zulässig, sofern kein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt. Der Ausschluss sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.
Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Stammnummer, erste Inverkehrsetzung, Kilometerstand und Anzahl Vorbesitzer sollten mit dem Fahrzeugausweis übereinstimmen.
Bei einem gültigen Gewährleistungsausschluss trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko späterer Mängel, ausser der Verkäufer hat sie arglistig verschwiegen.
Der Fahrzeugausweis wird bei der Übergabe mitgeliefert. Kontrollschilder bleiben beim bisherigen Halter, sofern nichts anderes vereinbart wird, und werden bei der Zulassungsstelle hinterlegt oder umgeschrieben.