So kündigen Sie eine Versicherung richtig
Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz: Die meisten Policen laufen ein Jahr und verlängern sich stillschweigend, wenn niemand aktiv wird. Wer die Frist verpasst, sitzt gleich ein weiteres Jahr fest. Ein Blick auf den Ablaufmonat lohnt sich deshalb, sobald die Police im Briefkasten liegt.
Ordentliche Kündigung: drei Monate vor Ablauf
Die meisten Gesellschaften verlangen eine Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragsdauer. Läuft die Police am 31. Dezember ab, muss die Kündigung spätestens am 30. September eintreffen. Manche Anbieter setzen kürzere Fristen an. Die genaue Regel steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter "Dauer und Ende des Vertrags".
Mehrjährige Verträge vorzeitig auflösen
Wurde eine Laufzeit von mehr als drei Jahren vereinbart, greift Art. 35a des Versicherungsvertragsgesetzes. Nach den ersten drei Jahren dürfen Sie jährlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen, selbst wenn der Vertrag ursprünglich für fünf oder zehn Jahre abgeschlossen wurde. Dieses Recht lässt sich vertraglich nicht wegbedingen.
Haftpflicht nie ohne Anschlusslösung kündigen: Bei Motorfahrzeugen ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Kündigen Sie die alte Police erst, wenn die neue Gesellschaft die Deckung schriftlich bestätigt hat. Sonst droht eine Deckungslücke, im schlimmsten Fall der Entzug des Fahrzeugausweises.
Ausserordentlich kündigen nach Prämienerhöhung
Erhöht die Versicherung bei der Vertragsverlängerung die Prämie oder verschlechtert sie die Bedingungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Meist bleiben dafür rund 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung. Prüfen Sie das Schreiben genau, die Frist steht dort oft nur in einer einzigen Zeile.
Kündigung nach einem Schadenfall
Nach einer Schadenmeldung dürfen sowohl Sie als auch die Versicherung den Vertrag ausserordentlich auflösen. Üblich sind 14 Tage ab Kenntnis der Schadenerledigung, der Vertrag endet vier Wochen später. Diese Klausel findet sich meist unter "Kündigung nach Schadenfall" in den Vertragsbedingungen.
Das gehört in die Kündigung
- Name, Adresse und Geburtsdatum
- Policen- oder Vertragsnummer
- Klare Bezeichnung der gekündigten Versicherung
- Gewünschter Kündigungstermin und Bitte um Bestätigung
- Datum und Unterschrift
Häufige Fragen zur Versicherungskündigung
Welche Kündigungsfrist gilt bei Versicherungen?
Bei den meisten Policen mit fester Laufzeit gilt eine Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer vereinbarten Laufzeit von mehr als drei Jahren erlaubt Art. 35a VVG die Kündigung nach dem dritten Jahr mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende jedes weiteren Versicherungsjahres.
Darf ich bei einer Prämienerhöhung ausserordentlich kündigen?
Ja. Erhöht die Versicherung bei der Vertragsverlängerung die Prämie oder ändert die Bedingungen, besteht meist ein Sonderkündigungsrecht, das innert rund 30 Tagen nach der Mitteilung ausgeübt werden muss.
Kann ich nach einem Schadenfall kündigen?
Viele Policen räumen beiden Vertragsparteien nach einer Schadenmeldung ein ausserordentliches Kündigungsrecht ein, meist innert 14 Tagen nach Kenntnis der Schadenerledigung.
Muss die Kündigung eingeschrieben verschickt werden?
Zwingend ist das nicht, ein Einschreiben dient aber als Nachweis für Absendedatum und Zugang, falls die Frist später bestritten wird.