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Kündigung Vereinsmitgliedschaft

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[Ort], 29. Juni 2026

Kündigung meiner Vereinsmitgliedschaft

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich meine Vereinsmitgliedschaft zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

Meine Mitgliedsnummer lautet: [Nummer].

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung. Ich bedanke mich für das bisherige Vereinsleben und wünsche dem Verein weiterhin viel Erfolg.

Freundliche Grüsse

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So erklären Sie Ihren Vereinsaustritt

Ein Austritt braucht keine lange Begründung. Der Verein muss aber erkennen, wer austritt und auf welchen Termin sich die Erklärung bezieht. Die wichtigste Unterlage sind die Statuten. Dort stehen Empfänger, Form, Frist und Ende der Mitgliedschaft.

Statuten vor Gesetzesregel

Viele Vereine erlauben den Austritt auf Ende Kalenderjahr und verlangen eine Mitteilung einige Monate vorher. Fehlt eine besondere Regel, greift Artikel 70 ZGB: Die Ankündigung erfolgt mindestens sechs Monate vor Ende des Kalenderjahres oder der Verwaltungsperiode. Ein Austritt bleibt von Gesetzes wegen möglich.

Beitragspflicht bis zum Austritt

Mitgliedschaft und Beitrag enden nicht zwingend am Tag des Briefs. Bis zum wirksamen Termin können statutarische Beiträge geschuldet bleiben. Ob der Jahresbeitrag anteilig zurückerstattet wird, bestimmen die Statuten oder ein Beschluss des Vereins.

Frist nicht schätzen: Wer die statutarische Frist verpasst, bleibt möglicherweise bis zum nächsten Austrittstermin Mitglied und schuldet einen weiteren Beitrag.

Das gehört in den Vereinsaustritt

  • Name und aktuelle Adresse
  • Mitgliedsnummer, falls vorhanden
  • Eindeutige Bezeichnung des Vereins
  • Austrittstermin oder nächstmöglicher Termin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Häufige Fragen zum Vereinsaustritt

Darf ich aus einem Verein austreten?

Ja. Artikel 70 ZGB garantiert grundsätzlich den Austritt. Statuten dürfen Termin und Frist ordnen, aber den Austritt nicht dauerhaft ausschliessen.

Welche Austrittsfrist gilt?

Prüfen Sie zuerst die Statuten. Ohne besondere Regel sieht Artikel 70 ZGB die Ankündigung mindestens sechs Monate vor Ende des Kalenderjahres oder der Verwaltungsperiode vor.

Muss der Vorstand den Austritt genehmigen?

Nein. Der Austritt ist eine einseitige Erklärung. Der Vorstand kann den Eingang und den wirksamen Termin bestätigen.

Muss ich den Mitgliederbeitrag noch bezahlen?

Bis zum wirksamen Austritt bleiben statutarische Beitragspflichten grundsätzlich bestehen. Ob ein Jahresbeitrag anteilig reduziert wird, ergibt sich aus den Statuten.

Braucht der Vereinsaustritt einen Grund?

Nein. Für einen ordentlichen Austritt ist keine Begründung erforderlich.