So kündigen Sie Ihre Wohnung
Eine Wohnungskündigung ist kurz, doch der Termin muss stimmen. Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und rechnen Sie vom gewünschten Auszugstermin rückwärts. Häufig gelten drei Monate, gekündigt wird aber nur auf die vereinbarten oder ortsüblichen Termine. Das Schreiben muss vor Fristablauf beim Vermieter sein.
Kündigungsfrist und Termin auseinanderhalten
Drei Monate Frist bedeuten nicht automatisch, dass jeder Monatsletzte möglich ist. Nennt der Vertrag etwa Ende März, Juni und September, muss die Kündigung jeweils drei Monate vorher eintreffen. Fehlt ein Vertragstermin, gelten die gesetzlichen und ortsüblichen Regeln.
Schriftlich, unterschrieben und nachweisbar
Mieter brauchen kein kantonales Formular. Ein normaler Brief genügt, sofern er den Mietvertrag eindeutig bezeichnet und von allen Vertragsparteien unterschrieben ist. Senden Sie ihn eingeschrieben oder lassen Sie sich die persönliche Abgabe auf einer Kopie bestätigen.
Familienwohnung: Bei einer gemeinsam bewohnten Familienwohnung braucht die Kündigung die ausdrückliche Zustimmung des Ehepartners oder eingetragenen Partners, auch wenn nur eine Person den Vertrag unterschrieben hat.
Früher ausziehen mit Ersatzmieter
Wer ausserhalb des ordentlichen Termins auszieht, kann nach Artikel 264 OR einen zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen. Dieser muss bereit sein, den Vertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Geben Sie dem Vermieter genügend Zeit für die Prüfung und dokumentieren Sie die eingereichten Unterlagen.
Das gehört in die Wohnungskündigung
- Namen aller Personen im Mietvertrag
- Vollständige Adresse und Bezeichnung des Mietobjekts
- Gewünschter Kündigungstermin
- Bitte um schriftliche Bestätigung und Kontakt für die Übergabe
- Eigenhändige Unterschriften aller erforderlichen Personen
Wird zusammen mit der Wohnung auch ein separat gemieteter Stellplatz aufgegeben, hilft die Vorlage zur Parkplatzkündigung.
Häufige Fragen zur Wohnungskündigung
Welche Kündigungsfrist gilt für eine Wohnung?
Häufig gelten drei Monate auf einen vertraglichen oder ortsüblichen Kündigungstermin. Massgeblich sind der Mietvertrag und die Regeln am Ort der Wohnung.
Brauche ich als Mieter ein amtliches Formular?
Nein. Das amtliche Formular ist bei der Kündigung durch den Vermieter vorgeschrieben. Mieter kündigen Wohnräume schriftlich.
Müssen alle Mieter unterschreiben?
Ja, wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterzeichnet haben, sollten alle die Kündigung eigenhändig unterschreiben.
Kann ich die Wohnung vor dem Kündigungstermin zurückgeben?
Das ist nach Artikel 264 OR möglich, wenn ein zumutbarer, zahlungsfähiger Ersatzmieter vorgeschlagen wird, der den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.
Wie versende ich die Wohnungskündigung?
Am besten per Einschreiben und mit einigen Tagen Reserve. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vermieter eintrifft.